Oft fragen uns Kunden: Kann ich Entrümpelungskosten steuerlich absetzen? Dann können wir nur ganz allgemein antworten, denn ausschließlich bevollmächtigte Personen wie Steuerberater dürfen zu Steuerangelegenheiten beraten.
Jedoch dürfen wir sagen, dass haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen im Haushalt und Umzüge steuerbegünstigt sind. Weil wir es genauer wissen wollten, haben wir ins Gesetz geschaut sowie Fachliteratur und Finanzratgeber gelesen. Im Ergebnis haben wir Ihnen einige Informationen zusammengestellt.
Wichtig: Wir kennen uns mit Entrümpelungen und Umzügen super aus, Steuerberatungen zur Einkommenssteuer und anderen Steuerangelegenheiten überlassen wir gern den Steuerfachleuten.
Es soll tatsächlich Entrümpler geben, die „schwarz“ arbeiten und Menschen, die diese Schwarzarbeit in Anspruch nehmen. Das ist illegal und kann teuer werden. Wer jedoch ehrlich bleibt, die Entrümpelung offiziell bestellt und die Rechnung per Überweisung bezahlt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen.
Unbürokratische Entrümpelung beantragen
Also überlassen Sie die Steuersachen dem Finanzamt und beauftragen Sie uns jetzt mit der fachgerechten Entrümpelung. Wir reagieren ganz unbürokratisch und steuergünstig auf Ihre Mails und Anrufe.
Welche Kosten fallen bei einer Entrümpelung an?
Entrümpelungskosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Dazu gehören Fahrkosten sowie Arbeitskosten für das Aufräumen und Ausräumen der Haushaltsräume. Je nach Situation kommen Kosten für Container und Möbellifte, Entsorgungsgebühren und diverse andere Unkosten dazu.
Einige Kostenbeispiele zu den Entrümpelungen finden Sie auf unserer Entrümpelungsseite.
Weitere Kostenpunkte entstehen, wenn wir das Entrümpelungsobjekt gründlich reinigen, malern oder tapezieren sollen. Denken Sie dabei an Reinigungsmittel, Farben, Tapeten, Nägel usw.
Welche Kosten davon sind absetzbar?
Absetzen dürfen Sie:
- Arbeitskosten
- Fahrkosten
- Kosten für Maschinen wie den Möbellift
- Kosten für Verbrauchsmittel wie Reinigungsmittel
Materialkosten dürfen Sie jedoch nicht absetzten. Darunter fallen zum Beispiel bei unserem Maler- und Tapezierservice Tapeten und Farben.
Hinweis: Auf unseren Rechnungen sind alle Kostenpunkte einzeln aufgeführt. So können Sie die steuerlich begünstigten Kosten eindeutig nachweisen.
Beispiel für absetzbare Kosten
Leistungen | |
---|---|
Keller entrümpeln und Gerümpel abfahren | haushaltsnahe Dienstleistung: ja Handwerkerleistungen Haushalt: nein Kosten: 300€ Absetzbarer Betrag: 60€ |
Sperrmüll abholen | haushaltsnahe Dienstleistung: nein Handwerkerleistungen Haushalt: nein Kosten: xx € Absetzbarer Betrag: xx € |
Wohnung renovieren | haushaltsnahe Dienstleistung: ja Handwerkerleistungen Haushalt: Arbeitskosten (500 €) ja / Farbe und Tapete (200 €) nein Kosten: 500 € / 200€ Absetzbarer Betrag: 100€ / 0€ |
Gartenpflege und Grünschnitt wegfahren | haushaltsnahe Dienstleistung: ja Handwerkerleistungen Haushalt: nein Kosten: 100€ Absetzbarer Betrag: 20€ |
Grünschnitt abholen | haushaltsnahe Dienstleistung: nein Handwerkerleistungen Haushalt: nein Kosten: 30 € Absetzbarer Betrag: 0 € |
Voraussetzungen
Damit Sie haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen absetzen können, müssen Sie:
- steuerpflichtig sein, denn die Begünstigungen mindern die Steuerschuld
- Den Auftrag als Privatperson erteilen
- Eine Rechnung verlangen (wir stellen immer eine Rechnung aus)
- Den Rechnungsbetrag auf unser Konto überweisen, Barzahlungen werden nicht anerkannt
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzliche Grundlage dafür ergibt sich aus dem $ 35a EStG. Demnach werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt steuerlich begünstigt. Allerdings nur, wenn keine anderen Steuervergünstigungen dafür in Anspruch genommen werden.
Denn unter Umständen können Steuerpflichtige die Aufwendungen auch als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EstG), Werbungskosten (§ 9 EStG) oder Betriebskosten geltend machen.
Oft beauftragen uns Hinterbliebene damit, den geerbten Haushalt eines Verstorbenen aufzulösen und zu entrümpeln. In diesem Fall geht unsere Rechnung an die Erben, die ja Auftraggeber sind. Allerdings entschieden Gerichte, dass die Kosten für Haushaltsauflösung nicht zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen und demnach auch nicht die Erbschaftssteuer mindern.
Stiftung Warentest argumentiert, dass der Rechtsnachfolger den Haushalt geerbt hat und somit neuer Haushaltseigentümer ist. Demzufolge kann er die Räumungskosten einschließlich Entrümpelungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Ob und in welcher Form Sie persönlich Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, das klären Sie bitte mit einem Steuerfachmann. Oder Sie geben den Betrag bei der Steuererklärung an und überlassen dem Finanzamt die Entscheidung.
Was sind steuerbegünstigte haushaltnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht der Gesetzgeber Tätigkeiten, die Haushaltsmitglieder selbst erledigen könnten, aber einen Dienstleister damit beauftragen. Diese Dienste müssen einen Bezug zur Hauswirtschaft haben und innerhalb des Haushaltes stattfinden.
Dazu gehören unter anderem Aufräumen, Reinigen, Gartenpflege und Laub fegen sowie der Abtransport von Abfällen als Nebenleistung.
Daraus schlussfolgern wir: Wenn wir bei der Gartenpflege helfen und Laub zusammenfegen und anschließend die Gartenabfälle wegfahren, sind die Kosten absetzbar. Gleiches gilt, wenn wir beim Entrümpeln Keller aufräumen, Abfälle innerhalb der Haushaltsräume sortieren und anschließend das Gerümpel wegfahren.
Wenn wir jedoch Sperrmüll oder Grünschnitt nur abholen, ist der Transport die Hauptleistung und damit nicht steuerbegünstigt. – Ganz schön kompliziert, oder?
Zu den steuerbegünstigten Handwerkerleistungen zählt der Gesetzgeber handwerkliche Tätigkeiten, die im Haushalt stattfinden, beispielsweise Renovierungsmaßnahmen, Modernisierung, Reparaturen und werterhaltende Arbeiten. Aus unserer Sicht zählen Maler- und Tapezierarbeiten im Wohnbereich sowie die Montage und Demontage von Möbeln dazu.
Da Sie bei einem Umzug Ihren Haushalt von einer Wohnung in die andere verlegen, dürften auch die Kosten für die Umzugsfirma steuerbegünstigt sein. Vermutlich zählen dann die Umzugshilfe zur haushaltsnahen Dienstleistung und die zeitnah durchgeführten Malerarbeiten für die Wohnungsübergabe als Handwerkerleistung.
Umzug Schöpke bietet beispielsweise die malermäßige Instandsetzung der alten Wohnung für die vertragsgemäße Übergabe an und übernimmt die Möbelmontage im neuen Heim.
Wichtig: Eventuell können Sie die Kosten für gesundheitlich bedingte Umzüge als außergewöhnliche Belastung ansetzen und berufsbedingte Umzugskosten als Werbungskosten absetzen.
Wie und wann erhält man seine Steuer zurück?
Laut Einkommenssteuergesetz können Privatpersonen 20 Prozent der tatsächlichen Aufwendungen für die genannten Leistungen steuerlich geltend machen.
Allerdings legt das Gesetz hierbei Höchstgrenzen fest. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen sind maximal 4.000 Euro pro Jahr möglich, bei Handwerkerleistungen sind es höchstens 1.200 Euro.
Theoretisch könnte sich also Ihre Steuerlast um insgesamt 5.200 Euro verringern, sofern Sie so viel Steuern zahlen müssten.
Rechenbeispiel
Ihre Steuerschuld beträgt ohne Begünstigung durch haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung 3000,00 €.
Doch Sie haben Rechnungen über Entrümpelungs- und Renovierungskosten in folgender Höhe.
Wohnungsentrümpelung: Kosten für Arbeit 600 € abzugsfähig sind 120 € Wohnung renovieren: Arbeitskosten 2.000 € abzugsfähig sind 400 € |
Diese Rechnungsbeträge tragen Sie im betreffenden Formular der Steuerklärung ein. Das Finanzamt berücksichtigt die absetzbaren Beträge, wodurch sich Ihre Steuerschuld auf 2.480 € ( 3.000 € - 400 € -120 € = 2.480 €) verringert.
Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen, müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen und beim Fiskus einreichen. Die Beträge Ihrer Aufwendungen für steuerbegünstigende Tätigkeiten tragen Sie in das entsprechende Formular ein oder Sie überlassen den Steuerkram einem Steuerberater beziehungsweise einem Lohnsteuerverein.
Nachdem das Finanzamt Ihre Steuerunterlagen bearbeitet hat, erhalten Sie den Steuerbescheid über die Höhe Ihrer Steuerschuld. Bereits zu viel bezahlte Steuern überweist das dann FA zurück.
Steuerliche Unterschiede zwischen privater und gewerblicher Entrümpelung
Steuerlich gelten die Begünstigungen für haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Haushalt ausschließlich für Privatpersonen und Privathaushalte.
Kosten für eine gewerbliche Entrümpelung zählen in voller Höhe zu den Betriebsausgaben und mindern den Gewinn des Unternehmens.
Für Geschäftskunden führen wir beispielsweise Büroauflösungen, Firmenumzüge, Räumung von vermieteten Messie-Wohnungen und Entrümpelungen von Betriebsstätten durch. Als Firma für Entrümpelungen und Umzüge arbeiten wir grundsätzlich auf Rechnung, wobei wir alle Posten detailliert ausweisen.
Zur Bezahlung akzeptieren wir ausschließlich die Überweisung auf unser Firmenkonto. Dies ist unser Beitrag, damit Berechtigte die Entrümpelungskosten von der Steuer absetzen können.
Entrümpelungs-Angebot für Steuerpflichtige
Ehe Sie die Entrümpelungskosten absetzen können, müssen wir die Entrümpelung erst einmal erledigen. Dafür fehlt uns noch Ihr Auftrag. Das Steuerjahr geht von Januar bis Dezember, Entrümpelungstermine vergeben wir ganzjährig und das unverbindliche Angebot können Sie jetzt gleich anfordern.