
Es wurde tolle Arbeit geleistet. Ging schnell und reibungslos und der Preis war super. Nächstes mal gerne wieder
Wussten Sie schon: Die Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistungen wie das Entrümpeln verringern unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast.
Denn laut Einkommenssteuergesetz § 35a EStG „ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“.
Wer diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine schriftliche Abrechnung und muss den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Diese Bedingungen können Sie leicht erfüllen, denn wir stellen grundsätzlich eine Rechnung aus und akzeptieren Überweisungen.