
Wussten Sie schon: Die Ausgaben für haushaltnahe Dienstleistungen wie das Entrümpeln verringern unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerlast.
Denn laut Einkommenssteuergesetz § 35a EStG „ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen“.
Wer diese Steuerermäßigung in Anspruch nehmen möchte, benötigt eine schriftliche Abrechnung und muss den Betrag auf das Konto des Dienstleisters überweisen. Diese Bedingungen können Sie leicht erfüllen, denn wir stellen grundsätzlich eine Rechnung aus und akzeptieren Überweisungen.
Manchmal staunen wir, was auf den Kellern, Dachböden usw. alles lagert. Noch brauchbare Gegenstände sind genauso dabei wie Schrott oder gar giftige Chemikalien und Autoreifen. Was oberflächlich als Müll bezeichnet wird, enthält oft wertvolle Rohstoffe und ist recycelbar. Andere Stoffe sind extrem umweltschädlich und gelten als Sondermüll. Wenn wir schon entrümpeln, achten wir auf alle diese Materialien, sortieren und entsorgen umweltgerecht. Das erfordert unser Gewissen und das verlangt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Damit uns dies gelingt, arbeiten wir mit zertifizierten Entsorgungsfirmen, Wertstoffhöfen und Recyclingunternehmen zusammen.
Ganz gleich, ob Sie eine professionelle Entrümpelung benötigen oder Hilfe bei der Beseitigung von Altlasten suchen, die Experten von Ruempel-Spezialist.de stehen Ihnen zur Verfügung.