Was darf alles auf den Sperrmüll?

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Egal ob Umzug, Renovierung oder Entrümpelung – immer wieder müssen größere Gegenstände aus dem Haushalt entsorgt werden. Und diese landen dann meist auf dem Sperrmüll. Allerdings eignen sich nicht alle Gebrauchsgegenstände für die Entsorgung auf dem Sperrmüll und werden in der Regel dann auch bei der Abholung stehen gelassen. Denn nicht jeder Schrott darf auch auf den Sperrmüll. Damit man sich Ärger erspart und die Dinge nicht ewig vor der Haustüre lagern, sollten nur passende Dinge auf den Sperrmüll geschmissen werden. Welche Objekte da dazu gehören, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Sperrmüll nach einer Entrümpelung

Was darf ich alles auf den Sperrmüll schmeißen?

Auf dem Sperrmüll entsorgt werden dürfen grundsätzlich sperrige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in eine haushaltliche Restabfalltonne passen. Ebenfalls wesentlich ist, dass all diese Objekte in die Kategorie des Hausrates passen, also Haushaltsgegenstände sind. Ein weiteres Kriterium ist, dass die Objekte von Hand verladen werden können und nicht beispielsweise ein Kran dazu benötigt wird. Nachstehend finden Sie einige Beispiele, die auf dem Sperrmüll entsorgt werden können:

Zum Sperrmüll gehören laut Berliner Stadtreinigung (BSR) insbesondere:

  • Aquarium
  • Kiste
  • Schlitten
  • Fahrrad
  • Kleintierkäfig
  • Skier
  • Fußleiste
  • Koffer
  • Sonnenschirm
  • Garderobe
  • Lampenschirm
  • Spiegel
  • Gardinenleiste
  • Lattenrost
  • Teppich
  • Gartengerät
  • Leiter
  • Teppichfliesen
  • Gartengrill
  • Liegestuhl
  • Tischtennisplatte
  • Heimtrainer
  • Linoleumboden
  • Wäscheständer
  • Innenrollo
  • Matratze
  • Waschkorb
  • Kinderspielzeug
  • Möbel jeglicher Art
  • Kinderwagen
  • Regal

Grundsätzlich gibt es also sehr viele Gegenstände, die auf den Sperrmüll dürfen. Wie bereits erwähnt, kann aber nicht jeder beliebige Schrott auf diese Weise entsorgt werden. Landen die falschen Objekte auf dem Sperrmüll, werden diese meist aussortiert und im Falle einer Abholung stehengelassen. Allerdings gibt es auch Müll, der auf keinen Fall auf den Sperrmüll geschmissen werden sollten, denn in diesen Fällen drohen sogar Bußgelder!

Auf dem Sperrmüll entsorgt werden können bewegliche Haushaltsgegenstände wie beispielsweise
Blumenkästen, Koffer, Matratzen, Polstermöbel und andere Einrichtungsgegenstände (auch Glasmöbel) und Fußbodenbeläge (PVC-Beläge, Teppichböden).

Was darf NICHT auf den Sperrmüll?

Auch wenn es so scheint, als könne man beinahe alles auf dem Sperrmüll entsorgen, gibt es auch Abfälle, die nicht in diese Kategorie fallen. Dazu gehört vor allem Bauabfall und Elektronikgeräte bzw. Elektroschrott sowie gefährliche Abfälle wie Altreifen, Leuchtstoffröhren und Kfz-Batterien. Flüssigkeiten, Gartenabfälle, Bauschutt und unbewegliche Gegenstände sollten keinesfalls auf dem Sperrmüll landen und auch Dinge, die in der gewöhnlichen Hausmülltonne entsorgt werden können, sind nicht dafür geeignet. Gleiches gilt für Kleidungsstücke und Schuhe sowie Spielsachen und Essgeschirr.

Hier sind einige Beispiele von Gegenständen und Abfällen, die laut BSR nicht auf den Sperrmüll dürfen:

  • Autoteile (Restmüll)
  • Gartenzäune (Bauabfall)
  • Parkett (Bauabfall)
  • Badewanne (Bauschutt od. Metallschrott)
  • Heizkörper (Metallschrott)
  • Sanitärkeramik (Bauschutt)
  • Bauholz (Bauabfall)
  • Kühlschrank, -truhe (Kühlgeräte)
  • Tapetenreste (Restabfall)
  • Beton (Bauschutt)
  • Laminat (Bauabfall)
  • Türen (Baustellenabfall)
  • Elektrogerät (Elektroschrott)
  • Mauersteine (Baustellenabfall)
  • Ziegel (Bauschutt)
  • Fenster (Bauabfall)
  • Kleinteile in Mülltüten (Restmülltonne)
  • Fliesen (Bauschutt)
  • Paneele (Bauabfall)

Alle Gegenstände, die nicht „Sperrmüll-geeignet“ sind, müssen separat entsorgt werden, beispielsweise auf dem regionalen Wertstoffhof oder in einem extra bestellen Container.

Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollte das Ziel natürlich immer sein, Gegenstände möglichst lange zu nutzen, eventuell zu reparieren oder wieder- und weiterzuverwenden. Wenn Sie ein Möbelstück oder ähnliche Haushaltsobjekte nicht mehr benötigen, können Sie diese auch an jemand anderen weitergeben.

was darf alles auf den sperrmüll

Anlieferung, Abholung und Kosten der Sperrmüllentsorgung

Grundsätzlich kann der Sperrmüll auf verschiedene Varianten entsorgt werden: So kann der Müll selbst zum Wertstoffhof gebracht werden. Die Selbstanlieferung zum Wertstoffhof kann in vielen Kommunen auch ohne Terminvereinbarung und zeitlich flexibel erfolgen. Dabei kann in der Regel ein Volumen von drei Kubikmetern kostenlos entsorgt werden (entspricht etwa einer Kofferraumladung eines Multivan).

Für die Sperrmüllabholung direkt vom Wohnort gibt es bestimmte Abholtermine, die der Entsorger für das jeweilige Stadtgebiet festlegt. An diesem Datum nimmt die Sperrmüllabfuhr dann alle alten, sperrmülltauglichen Gegenstände, die auf der Straße bereitstehen, mit. Außerhalb dieser gemeinschaftlichen Abholtermine können auch Abholungen für einen einzelnen Haushalt vereinbart werden. Dabei muss auch das Müllvolumen festgelegt werden.

Die Abrechnung der Entsorgungskosten erfolgt in der Regel halbjährlich oder jährlich. In der Regel werden die Kosten dabei in die Müllgebühren eingerechnet. Dabei ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Menge nicht überschritten wird. Dies ist allerdings in den Städten unterschiedlich geregelt. Abgerechnet wird meist nach Menge, wobei oftmals eine gewisse Anzahl an Kubikmetern gebührenfrei abgeholt wird.

Die Menge sowie die Art der Gegenstände sind in der Regel bei der Sperrmüllanmeldung anzugeben. Ansonsten belaufen sich die Entsorgungskosten für den ersten Kubikmeter Sperrmüll meist zwischen 30 und 50 Euro. Jeder weitere Kubikmeter kostet im Schnitt fünf Euro, Container im Schnitt 220 bis 1.000 Euro. Wochenendabholungen sind in der Regel mit weiteren Gebühren verbunden.

Sperrmüllentsorgung mit Umzug Schöpke

Steht ein Umzug, eine Wohnungs- bzw. Firmenauflösung oder eine Entrümpelung an, kann es sinnvoll sein, sich eine eigene Abholung zu organisieren. Umzug Schöpke übernimmt auch Ihre Sperrmüllentsorgung in Berlin!

Neben der Sperrmüllabholung sind wir auch Profis bei Entrümpelungen und bei Umzügen. Wir bieten unsere Dienstleistungen wie z. B. Küchenentsorgung oder Wohnungsauflösungen nicht nur in Berlin, sondern auch deutschlandweit an.

Die Entsorgung des Sperrmülls erfolgt dabei professionell, schnell, fach- und umweltgerecht sowie zu einem fairen Preis. Die Gesamtkosten setzten sich dabei aus verschiedenen Faktoren zusammen, die bei jedem Auftrag unterschiedlich sind und individuell mit dem Kunden ermittelt werden.

Tipps, Tricks und Wissenswertes rund um die Sperrmüllentsorgung

Wenn Sie Sperrmüll entsorgen möchten, sollten Sie diesen frühestens am Abend des Vortages des Abholtages (ab etwa 20 Uhr) an der Straße bereitstellen. Dabei gilt es, dass Fuß- oder Radwege ungehindert passiert werden können.

Achtung: Das zu frühe hinausstellen von Sperrmüll kann sogar mit Bußgeldern und Strafen geahndet werden!

Die Abholung durch die Sperrmüllabfuhr erfolgt je nach Termin und Absprache meist zwischen sieben Uhr morgens und 19 Uhr am Abend. Wie bereits erwähnt, sollte auch auf die Menge des Sperrmülls geachtet werden.

Je nach Entsorger kann es verschiedene Vorgaben geben, an die Sie sich halten bzw. ansonsten mit zusätzlichen Gebühren rechnen müssen.

Für den einen oder anderen ist es interessant zu wissen, ob man Sperrmüll eines anderen mitnehmen darf. Die Antwort lautet nein. Gegenstände, die zur Sperrmüllabholung vor dem Haus bzw. an der Straße abgestellt werden, gehen in den Besitz des Entsorgers über. Damit käme die Mitnahme eines Objekts einem Diebstahl bzw. einer Unterschlagung gleich.

anne wanneck Umzug Schöpke
Anne Wannack
Anne ist Ihre Ansprechpartnerin rund ums Thema Umzug und Entrümpelung. Anne vereinbart einen Termin mit Ihnen, erarbeitet den Kostenvoranschlag und kümmert sich als Organisationstalent um Ihren Auftrag, den Einsatz der Fahrzeuge, bestellt Container und engagiert mithelfende Fachkräfte.
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