Wohnungsauflösung im Todesfall – ein Leitfaden für Betroffene

Inhaltsverzeichnis

Tritt ein Todesfall in der Familie oder im Freundeskreis ein, müssen die Betroffenen nicht nur mit ihrer Trauer fertig werden, sondern meistens auch noch einen großen Berg von Aufgaben erledigen. Die Haushalts- oder Wohnungsauflösung der verstorbenen Person ist davon nur ein kleiner Teil, der jedoch enorm viel Zeit und Kraft kosten kann.     

Der folgende Artikel soll Ihnen helfen, diese mentale Herausforderung zu meistern und dabei bürokratische Fallen zu umgehen.

Ein älterer Mann in einem grauen Pullover sitzt nach vorne gebeugt auf einem Sofa, hat die Hände vor dem Mund gefaltet und blickt nachdenklich.

Haushaltsauflösung nach Todesfall: in 7 Schritten bis zur Wohnungsübergabe

Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem Sofa und lesen mit besorgtem Gesichtsausdruck Dokumente. Sie befinden sich in einem Wohnzimmer mit Regalen, einer Pflanze, einer Lampe und einer Uhr im Hintergrund.

1. Nachlassregelung klären

Verstirbt ein alleinstehender Mieter oder Immobilienbesitzer, wird durch ein Testament oder durch die gesetzliche Erbfolge bestimmt, wer die Erbschaft antreten darf. Um sich vor Banken oder Behörden als rechtmäßiger Rechtsnachfolger auszuweisen, müssen Sie einen Erbschein beantragen. Im Besitz eines Erbscheins können Sie ihr Erbrecht gegenüber anderen schriftlich beweisen. 

Selbstverständlich können Sie das Erbe auch ausschlagen. Dann sind Sie sowohl von allen Pflichten, als auch von allen Rechten befreit. 

Gibt es keine Kinder oder keine Verwandten mehr, die als Erben infrage kommen, dann fällt das gesamte Vermögen des Erblassers an den Staat bzw. die Staatskasse (Fiskus).

2. Wer darf die Wohnung auflösen?

Mit der Nachlassfrage ist auch geklärt, wer alle anfallenden Kosten übernimmt. Die Erben dürfen darüber entscheiden, was mit der Wohnung oder der Immobilie passiert, werden dann aber auch für alle aufkommenden Kosten zur Kasse gebeten. 

Hat der Verstorbene in einer Mietwohnung gewohnt, endet der Mietvertrag nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht an die Erben über. Diese dürfen die Wohnung übernehmen oder müssen sie beim Vermieter kündigen. Weitere Informationen dazu regelt §563 des BGB “Eintrittsrecht bei Tod des Mieters”.

Das Gleiche gilt für eine Immobilie. Auch hier dürfen die Erben des Verstorbenen entscheiden, ob sie das Haus oder die Eigentumswohnung vermieten, verkaufen oder selbst darin wohnen wollen.

Fällt die Mietwohnung oder die Immobilie an den Fiskus, müssen sich staatliche Behörden um alle weiteren Schritte kümmern.

Hinweis! Um den Angehörigen den nötigen Respekt und Anstand entgegenzubringen, sprechen wir hier ausschließlich von einer Haushalts- oder Wohnungsauflösung und vermeiden den Begriff “Entrümpelung”.

3. Wenn nötig, Mietvertrag kündigen

Wenn die Hinterbliebenen im Todesfall den Mietvertrag nicht weiterführen möchten, können sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und das bestehende Mietverhältnis innerhalb eines Monats beim Vermieter auflösen. Das gleiche Sonderkündigungsrecht hat übrigens auch der Vermieter und kann das Mietverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden.  

Als rechtliche Grundlage dafür dient § 580 des BGB “Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters”. Der Paragraf 580a regelt dazu die Kündigungsfristen.

Die Kündigung wird, wenn sie bis zum dritten Werktag eines Monats abgegeben wird, zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Wenn Sie also die Kündigung beispielsweise am 02.01. abgeben, wird diese zum 31.03. wirksam.

Tipp: Wenn Sie schon dabei sein, den Mietvertrag zu kündigen, dann denken Sie auch gleich an die Versorger für Strom, Wasser und Gas. Diese Verträge müssen ebenfalls beendet werden und gegebenenfalls kommen Versicherungen, GEZ oder Zeitungsabos noch dazu.

4. Den Nachlass sichten

Bevor Sie sich Gedanken über die Haushaltsauflösung machen, empfehlen wir Ihnen, zunächst den Nachlass zu sichten. Dabei können Sie sich erstmal einen groben Überblick über die Menge des Inventars verschaffen und finden vielleicht noch das ein oder andere Schmuckstück.

Tipp: Wenn Sie das Gefühl haben, vor Trauer keinen klaren Gedanken fassen zu können, dann lassen Sie sich von einer vertrauten Person begleiten. Diese kann Ihnen eine emotionale Stütze sein, wenn Sie den Haushalt des Verstorbenen / der Verstorbenen betreten und in seinen/ihren persönlichen Gegenständen “wühlen” müssen.

Ein Raum mit aufwendig geschnitzten Holzschränken, in denen Schwanenfiguren, Vasen und ein Globus unter einem Kristallkronleuchter ausgestellt sind, sowie verschiedene Kunstwerke und Statuetten.

5. Den Nachlass sortieren

Es wird Ihnen sicher schwerfallen, den Hausrat Ihres Angehörigen / Ihrer Angehörigen zu “durchstöbern” und dennoch empfehlen wir Ihnen, diese Aufgabe selbst oder mit einer Vertrauensperson in Angriff zu nehmen. Nur dann können Sie sicherstellen, dass wichtige Unterlagen nicht verloren gehen. 
Teilen Sie das Inventar in zwei Kategorien ein:

  1. Möchte ich als Erinnerung behalten
  2. Davon muss ich mich leider verabschieden

Denken Sie dabei auch gleich an Freunde oder weitere Verwandte der verstorbenen Person, die sich über manche Wertgegenstände freuen würden. Denn mancher verbindet mit der Uhr auf dem Tisch oder dem Bild an der Wand besondere Momente. Machen Sie daraus gegebenenfalls eine dritte Kategorie mit “Möchte jemand anderes als Erinnerung behalten”.

Tipp: Wichtige Dokumente, wie z. B. Geburtsurkunden, Arbeitsverträge und Versicherungspolicen, sollten Sie nicht entsorgen. Dazu hat die Verbraucherzentrale einen Artikel geschrieben, in dem sie die Aufbewahrungspflichten für bestimmte Unterlagen zusammengefasst hat.

6. Ihre Möglichkeiten für eine Haushaltsauflösung

Nachdem Sie das Erbe gesichtet, sortiert und gegebenenfalls weitergegeben haben, stehen Sie nun vor dem Rest Ihrer Erbmasse. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem Sie entscheiden müssen, ob Sie die Wohnungsauflösung selbst durchführen oder lieber einen Dienstleister dafür beauftragen wollen. 

Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. Oft läuft es aber darauf hinaus, den Aufwand gegen die Kosten abzuwägen. Lassen Sie die Haushaltsauflösung von einem Unternehmen durchführen, ist das mit höheren Kosten verbunden, aber Sie haben weitaus weniger Aufwand. Legen Sie dagegen selbst Hand an, sparen Sie Geld, müssen sich aber auch um alles allein kümmern. 

Sie sollten auch jetzt schon wissen, wie die Wohnung oder das Haus übergeben werden soll - besenrein oder renoviert. Entweder Sie finden dazu Angaben im Mietvertrag oder Sie suchen das Gespräch mit dem Vermieter.

Tipp: Gerade, wenn die Erben weiter weg wohnen, ist die Organisation einer Haushaltsauflösung mit sehr großem Aufwand verbunden. Wir empfehlen in solchen Fällen immer, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, wie z. B. Umzug Schöpke aus Berlin.

Wohnungsauflösung in Eigenregie

Wer die Wohnungsauflösung selbst durchführen möchte, sollte vor allem Zeit und ein großes Netzwerk an Helfern mitbringen. Denn ein Haushalt, der sich über Jahrzehnte zusammengestellt hat, lässt sich nicht innerhalb von wenigen Stunden leer räumen.

Im besten Falle befinden Sie sich jetzt in einem Haushalt,

  • aus dem alle wichtigen Unterlagen und Gegenstände gesichert wurden, 
  • in dem die Verträge der Versorgungsdienstleister, Versicherungen und Zeitschriften aufgelöst wurden,
  • in dem nur noch leeres Mobiliar steht, das entweder neue Besitzer finden oder entsorgt werden soll und 
  • in dem wichtiges Inventar sicher in Kisten verpackt wurde. 

Hier sind 10 Tipps, wie Sie die Wohnung oder das Haus innerhalb kurzer Zeit an den Vermieter übergeben können:

  1. Tipp: Denken Sie an Nebengelass!

Wenn Ihnen eine Wohnungsauflösung bevorsteht, vergessen Sie dabei nicht Garagen, Gartenhäuschen oder Keller, die zum Haushalt dazugehören. 

  1. Tipp: Demontage der Möbel

Sperrige oder schwere Möbel sollten Sie in Einzelteile zerlegen. Diese sind besser zu transportieren und nicht so schwer. 

  1. Tipp: Legen Sie einen Termin fest

Planen Sie das Ausräumen der Wohnung langfristig - mind. 1 bis 2 Wochen im Voraus - und am besten an einem Wochenende. 

  1. Tipp: Je mehr Helfer, desto besser. 

Organisieren Sie sich so viele Helfer wie möglich. Für schwere Schränke oder Kisten brauchen Sie mindestens 2 starke Personen, besser sind vier.  

  1. Tipp: Besorgen Sie sich einen Transporter oder Auto-Anhänger

Für den Transport des Inventars entweder zu seinen neuen Besitzern oder zum Wertstoffhof benötigen Sie einen großen Anhänger oder einen Transporter. Mietfahrzeuge sollten Sie rechtzeitig reservieren. 

  1. Tipp: Halteverbotszone beantragen

Sollten Sie an dem Räumungstag extra Parkplätze für z. B. den Transporter benötigen, müssen Sie diese beim zuständigen Ordnungsamt beantragen. Auch das sollte einige Wochen vor dem Termin erledigt werden. 

  1. Tipp: Behalten Sie den Überblick

An dem Tag des Aufräumens haben Sie die Fäden in der Hand und delegieren die Arbeiten. Sie sind der Ansprechpartner für alle Fragen, deswegen sollten Sie alles im Blick haben und vor allem Ruhe bewahren.  

  1. Tipp: Essen ist die beste Motivation!

Wer viel schleppt, soll auch genug essen und trinken! Sorgen Sie deshalb für ausreichend Proviant und Getränke für die Helfer. 

  1. Tipp: Gut Erhaltenes spenden oder verkaufen

Manche Möbel sind viel zu gut, um sie zu entsorgen. Diese können Sie an Sozialkaufhäuser abgeben oder bei Onlineportalen verkaufen, wie z. B. Kleinanzeigen oder Rebuy. Unter Umständen lohnt sich auch, einen Hausflohmarkt zu organisieren. 

  1. Tipp: Umweltgerechte Entsorgung

Müssen Sie sich von bestimmten Wertgegenständen verabschieden, sorgen Sie für eine fachgerechte Entsorgung. Wenn Sie Glück haben, steht bald die nächste Sperrmüllentsorgung an. Da werden Sie schon sehr viel los. Den Rest können Sie beim Wertstoffhof entsorgen.


Ein Paar beobachtet an einem sonnigen Tag, wie zwei Möbelpacker die Holzmöbel in einen Lastwagen laden.

Fachmännisch durchgeführte Wohnungsauflösung im Todesfall - daran sollten Sie denken

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, die Haushaltsauflösung professionell durchführen zu lassen, dann sollten Sie auch hier einige Dinge beachten.

  • Wer bezahlt die Rechnung?

Gibt es mehrere Erben, sollte jeder von ihnen zu gleichen Teilen an der Rechnung beteiligt werden. Stimmen Sie vor Beauftragung des Unternehmens untereinander ab, wer am Ende als Rechnungsempfänger eingesetzt wird. Erhält der Erbe nur eine Grundsicherung, übernimmt das Sozialamt die Kosten einer Haushaltsauflösung. 

  • Was soll gemacht werden?

Überlegen Sie sich im Vorfeld, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch nehmen wollen. Je größer der Dienstleistungsumfang ist, desto höher fällt auch der Endpreis aus.  

  • Kostenvoranschlag anfordern 

Lassen Sie sich in jedem Fall einen Kostenvoranschlag geben. In manchen Fällen reicht ein Telefonat dafür aus, oft können auch Bilder gesendet werden. Im besten Fall bietet der Dienstleister eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung an, so wie Umzug Schöpke

  • Angebote vergleichen

Unter Umständen kann es sich lohnen, die Preise von verschiedenen Umzugsunternehmen zu vergleichen. Dafür brauchen Sie aber Zeit und natürlich mehrere Dienstleister. 

  • Achten Sie auf Seriosität!

Das von Ihnen beauftragte Unternehmen sollte seriös agieren. Dazu gehören z. B. ein professionelles Erscheinungsbild, transparente Preise, Zuverlässigkeit und ein pietätvoller Umgang mit den Wertgegenständen des Verstorbenen. 

  • Umweltgerechte Entsorgung

Inventar, das Sie nicht mehr behalten wollen oder können, sollte entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt werden. Mittlerweile ist dieses Vorgehen Standard, aber es soll hier trotzdem nochmal erwähnt werden.

7. Die Wohnungsübergabe

Egal, ob Sie die Haushaltsauflösung in Eigenregie durchgeführt oder ein Umzugsunternehmen dafür beauftragt haben – die Wohnung oder das Haus ist leer geräumt und befindet sich in dem Zustand, der vom Vermieter vorgegeben wurde.

Nun müssen Sie mit dem Vermieter nur noch einen Termin für die Wohnungsübergabe abstimmen. An dem Tag werden die Zähler für Gas, Wasser und Strom abgelesen und in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll ist Grundlage für die abschließende Nebenkostenabrechnung, die Sie spätestens am Ende des Jahres erhalten. Nach Begleichung dieser Abrechnung erhalten Sie dann auch die Kaution zurück.

Steht Ihnen auch die Wohnungsauflösung eines Verstorbenen bevor?

Sparen Sie sich viel Zeit, Arbeit und Nerven und beauftragen Sie ein professionelles Umzugsunternehmen! Umzug Schöpke führt Haushalts- und Wohnungsauflösungen in ganz Berlin, Brandenburg und sogar deutschlandweit durch. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben und helfen Ihnen, den Haushalt eines geliebten Menschen nach seinem Tod aufzulösen – schnell, unkompliziert und nach Ihren Wünschen.

anne wanneck Umzug Schöpke
Anne Wannack
Anne ist Ihre Ansprechpartnerin rund ums Thema Umzug und Entrümpelung. Anne vereinbart einen Termin mit Ihnen, erarbeitet den Kostenvoranschlag und kümmert sich als Organisationstalent um Ihren Auftrag, den Einsatz der Fahrzeuge, bestellt Container und engagiert mithelfende Fachkräfte.
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