Sonderurlaub für Ihren Umzug: Alles, was Sie darüber wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Manchmal zwingen uns berufliche oder private Gründe zu einem Umzug, der viel Vorbereitungszeit und Kraft kosten kann. Ein freier Tag kommt dafür wie gerufen. Doch gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug? Wir klären diese Frage und beleuchten, wie Sie einen Sonderurlaub erfolgreich beantragen können.

Ein Mann und eine Frau liegen umgeben von Pappkartons, Koffern und persönlichen Gegenständen auf dem Boden und genießen einen ruhigen Moment zusammen während ihres Umzugs. Möglicherweise nehmen sie sich Sonderurlaub, um sich in ihrem neuen Zuhause einzuleben.

Grundlagen: Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug

Jeden Tag finden in Deutschland etwa 23.000 Umzüge statt, wie die Umzugsstudie der Deutschen Post aus dem Jahr 2024 offenlegt. Viele Arbeitnehmer gehen automatisch davon aus, dass ihnen für den Umzug ein Sonderurlaub zusteht. Ist das wirklich so? Es kommt darauf an! 

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub für den Umzug?

Im Bundesurlaubsgesetz sind allgemeine Angaben (Dauer, Urlaubsentgelt etc.) zum Urlaub zu finden. Es gibt jedoch kein Gesetz, das einen Anspruch auf Sonderurlaub regelt. Es kann jedoch ein Anspruch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) resultieren. § 616 BGB besagt, dass der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf eine Vergütung hat, wenn es zu einer vorübergehenden außergewöhnlichen Verhinderung kommt, die er nicht verschuldet hat. 

Ein Umzug aus persönlichen Gründen ist damit in der Regel ausgeschlossen, da dieser auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie beruflich umziehen. 

Ein Arbeitnehmer hat demzufolge Anspruch, wenn:

  • Der Umzug beruflich notwendig ist (nicht selbst verschuldet)
  • Der Umzug während der Arbeitszeit stattfindet
  • Die Abwesenheit von kurzer Dauer ist

Kurz gesagt: Wenn Sie aus privaten Gründen umziehen, haben Sie kein Anrecht auf einen zusätzlichen Urlaubstag, bei einem Umzug aus betrieblichen Gründen schon. Bedenken Sie, dass Tarif- oder Arbeitsverträge diesen beeinflussen.

Regelungen zu Sonderurlaub in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen 

Ob Sie zusätzliche Urlaubstage für Ihren Umzug beantragen können, regeln auch die Arbeits- und Tarifverträge sowie die Betriebsvereinbarungen. So können Sie unter Umständen auch für familiär bedingte Umzüge einen Anspruch erhalten, wenn dies entsprechend vereinbart ist. Beachten Sie daher immer geltende Regelungen für Ihre Branche und Ihren Betrieb. Für den öffentlichen Dienst sieht der TVöD beispielsweise separate Regelungen vor.

Voraussetzungen und Dauer

Als Voraussetzung verlangen Arbeitnehmer häufig einen Nachweis. Auch die Dauer des Sonderurlaubs ist bei Umzug nicht gesetzlich festgelegt. In der Regel gewähren Arbeitgeber Ihnen jedoch einen Tag. Bei großen Entfernungen oder bei Umzügen ins Ausland könnten Ihnen sogar mehrere Tage zustehen. Üblich sind hierfür ein bis drei Tage.

Branchenspezifische Besonderheiten

Wie bereits erwähnt, kann es in unterschiedlichen Branchen und Berufen zu unterschiedlichen Regelungen kommen. So resultiert ein Anspruch in der Privatwirtschaft laut § 616 BGB. Dies gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Es gibt keine Sonderregelungen für Arbeiter im Außen- oder im Schichtdienst und keine Unterschiede, ob es sich um eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle handelt. Vorgesetzte genehmigen in den meisten Fällen einen Tag Sonderurlaub für betriebsbedingte Umzüge, ähnlich wie bei der Geburt des eigenen Kindes oder bei einem Todesfall. 

Der Sonderurlaub im öffentlichen Dienst ist hingegen unter § 29 TVöD sowie § 28 TV-L geregelt. Demnach erhalten Beschäftigte einen Tag Sonderurlaub, wenn sie aus einem dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort ziehen müssen. 

Der Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter regelt der § 19 SUrlV, wonach diesen zwei Tage zustehen. Für Umzüge ins Ausland oder aus dem Ausland erhöht sich der Anspruch auf drei Tage.

Ein weiterer relevanter Unterschied zwischen der privaten Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst findet sich bei den Privatumzügen. So sind Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft vollständig auf das Entgegenkommen Ihres Vorgesetzten angewiesen. Im öffentlichen Dienst kann der Unterpunkt 3 des § 29 TVöD diesen hingegen unter Umständen als begründeten Fall werten.

Beantragung von Sonderurlaub

Ein Mann im weißen Hemd steht lächelnd vor einem im Bau befindlichen Gebäude und zeigt auf ein Klemmbrett mit einem Antrag auf Sonderurlaub bei Umzug.

Sie möchten Sonderurlaub wegen eines bevorstehenden Umzugs beantragen? Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung gehen Sie sicher, dass Sie an alles gedacht haben:

Schritt 1: Anspruch prüfen

Werfen Sie einen Blick in den Arbeitsvertrag, in den Tarifvertrag (gegebenenfalls Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) oder in die Betriebsvereinbarung und prüfen Sie die Regelungen für eine bezahlte Freistellung während eines Umzuges. Wie viele Tage stehen Ihnen demnach zu oder sind Sie auf die Großzügigkeit Ihres Chefs angewiesen? Bei einem betriebsbedingten Umzug stehen die Chancen auf Genehmigung gut, aber auch bei einem außerdienstlichen Umzug zeigen sich immer mehr Unternehmen kulant.

Schritt 2: Nachweise zusammenstellen

Sammeln Sie alle notwendigen Nachweise und Unterlagen zusammen, um diese mit dem Antrag einzureichen. Dafür eignen sich beispielsweise:

  • Der neue Mietvertrag
  • Die Wohnungsgeberbestätigung
  • Buchungsbestätigung des Umzugsunternehmens

Schritt 3: Antrag fertigstellen

Um bezahlten Sonderurlaub zu beantragen, reicht meist ein kurzes formloses Schreiben, etwa per E-Mail. Einige Unternehmen haben Tools, in denen Sie den Antrag direkt elektronisch stellen können. Ein Tipp? Manchmal ist der Arbeitgeber wohlgesonnener, wenn Sie positive Argumente für den Sonderurlaub anbringen, etwa dass dieser Ihrer Arbeitsleistung zugutekommt.

Sie können beispielsweise folgende Musterformulierung verwenden:


Antrag auf Sonderurlaub aufgrund eines Umzugs

Sehr geehrte(r) [Name des/der Vorgesetzten],

hiermit bitte ich um die Gewährung eines Sonderurlaubs, da ich einen Umzug plane, der am [Datum] stattfinden wird.

Ein Sonderurlaub würde mir ermöglichen, die damit verbundenen organisatorischen Aufgaben stressfreier zu bewältigen. Dadurch kann ich mich danach wieder voll und ganz meiner Arbeit widmen.

Ich freue mich über eine positive Rückmeldung und stehe gerne für Rückfragen oder weitere Informationen zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]


Schritt 4: Fristen wahren

Es gibt zwar keine gesetzlichen Fristen, die Sie wahrnehmen müssen, dennoch benötigt der Arbeitgeber Zeit, um den Antrag zu bearbeiten. Reichen Sie den Antrag daher am besten zwei bis vier Wochen vor dem Umzugsdatum ein. So hat Ihr Arbeitgeber ausreichend Zeit, darauf zu reagieren und ggf. den Dienstplan anzupassen. Dies ist wertschätzend und öffnet einen Rahmen, in welchem Sie miteinander kommunizieren können.

Typische Probleme und Lösungen

Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Sonderurlaub für einen Umzug aus verschiedenen Gründen ablehnen. So kann er etwa auf eine fehlende gesetzliche Grundlage, eine fehlende Notwendigkeit oder ein Selbstverschulden verweisen. Manchmal erfolgt eine Ablehnung auch aufgrund einer angespannten Personalsituation. Handelt es sich um einen dienstbedingten Umzug? Oder ist der Sonderurlaub nach § 616 BGB vertraglich festgelegt? Dann können Sie ggf. den Betriebsrat einschalten und Ihr Recht durchsetzen.

Bei einem privaten Umzug sind Sie auf die Kulanz Ihres Arbeitgebers angewiesen. Lehnt dieser ab, brauchen Sie den Umzug nicht zwingend abzusagen. Stattdessen können Sie folgende Alternativen in Erwägung ziehen:

  • Beantragen Sie regulären Urlaub
  • Machen Sie von der Gleitzeit Gebrauch
  • Bitten Sie um eine unbezahlte Freistellung
  • Bauen Sie Überstunden auf, um diese am Umzugstag abzubauen

Tipp: Mit unseren Dienstleistungen geht Ihr Umzug wie von Zauberhand vonstatten! Sparen Sie Zeit und Nerven und überlassen Sie uns das Einpacken, den Möbelaufbau oder sogar kleine Renovierungsarbeiten. Fordern Sie jetzt ein Angebot an, nutzen Sie Ihren Sonderurlaub bei Umzug optimal, ziehen Sie stressfrei in Ihr neues Heim.

FAQs Sonderurlaub bei Umzug

Steht mir Sonderurlaub bei einem Umzug innerhalb derselben Stadt zu?

Nein, Sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub bei Umzug innerhalb des Ortes. Einige Arbeitgeber gewähren den Sonderurlaub jedoch aufgrund von Kulanz.

Kann der Arbeitgeber den Antrag auf Sonderurlaub bei Umzug ohne Begründung ablehnen?

Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug unbegründet ablehnen, da kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Dies gilt jedoch nicht für begründete, dienstbedingte Umzüge.

Gibt es Unterschiede zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei Sonderurlaub für den Umzug?

Nein, es findet keine Unterscheidung zwischen Vollzeit- und Teilzeitstellen statt.

anne wanneck Umzug Schöpke
Anne Wannack
Anne ist Ihre Ansprechpartnerin rund ums Thema Umzug und Entrümpelung. Anne vereinbart einen Termin mit Ihnen, erarbeitet den Kostenvoranschlag und kümmert sich als Organisationstalent um Ihren Auftrag, den Einsatz der Fahrzeuge, bestellt Container und engagiert mithelfende Fachkräfte.
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