Theoretisch können Sie das Halteverbot selbst beantragen. Dies ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Einfacher geht es, wenn Sie diese Aufgabe uns überlassen. Wir führen die Beantragung regelmäßig für unsere Kunden durch und übernehmen diese Arbeit auch gern für Sie.
Die Preise für eine Halteverbotszone setzen sich immer aus mehreren Posten zusammen:
Sowohl die Gebühren der Behörde als auch die Servicekosten können sich regional sehr stark unterscheiden:
Damit zu Ihrem Umzug alles klappt, sollten Sie das Halteverbot 2-3 Wochen vorher beantragen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen dann alle weiteren Schritte erklären. Wo Sie die notwendigen Schilder bekommen und wann Sie diese vor Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen müssen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.
Meistens gilt das Halteverbot nur für eine Seite. Wenn Sie jedoch in einer engen Gasse wohnen, empfiehlt es sich, ein Halteverbot für beide Straßenseiten zu beantragen.
Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem
Ja, ab dem 3. Stock berechnen wir einen Aufpreis von 50 Euro.
Ja. Für solche Art von Umzügen berechnen wir einen Aufpreis von 10 % pro Etage.
Zu den Gegenständen, deren Wert angerechnet werden kann, gehören überwiegend Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektrogeräte und Antiksachen, vorausgesetzt sie sind gut erhalten.
Wir arbeiten an allen Werktagen der Woche, auch samstags.
Sie sollten uns mindestens 2-4 Wochen vor Ihrem geplanten Umzugstermin kontaktieren, damit alles termingerecht durchgeführt werden kann.
Ja, nach Auftragsbestätigung können wir innerhalb von 24-48 Stunden die Entrümpelung durchführen.