Fragen und Antworten zu Themen rund um unsere Dienstleistungsangebote

Hier finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zu den Themen Umzug, Auflösungen, Entsorgung und Entrümpelung. Wir ergänzen und aktualisieren diese Seite stetig. Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gern per WhatsApp-Button auf unserer Homepage oder über unser Kontaktformular.

Umzug

Muss ich das Halteverbot selbst beantragen oder kann das auch Umzug-Schöpke für mich übernehmen?

Theoretisch können Sie das Halteverbot selbst beantragen. Dies ist jedoch mit erheblichem Aufwand verbunden. Einfacher geht es, wenn Sie diese Aufgabe uns überlassen. Wir führen die Beantragung regelmäßig für unsere Kunden durch und übernehmen diese Arbeit auch gern für Sie. 

Was mache ich, wenn doch jemand in meiner Halteverbotszone parkt?

Durch das fristgerechte Aufstellen der Halteverbotsschilder und das Beantragen der Halteverbotszone bei der zuständigen Behörde hast Du das Recht, am Einsatztag falsch parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Was kosten die Einrichtung einer Halteverbotszone?

Die Preise für eine Halteverbotszone setzen sich immer aus mehreren Posten zusammen:

  • Bearbeitungsgebühren der zuständigen Behörde
  • Miete der Schilder bzw. Kosten für den Aufstellservice einer Firma

Sowohl die Gebühren der Behörde als auch die Servicekosten können sich regional sehr stark unterscheiden:

  • Die behördliche Genehmigung kostet zwischen 12 und 40 Euro.
  • Die Miete für Schilder liegt bei 3 bis 15 Euro pro Tag (plus Kaution von bis zu 100 Euro).
  • Der Aufstellservice wird mit 60 bis 140 Euro in Rechnung gestellt.

Wann muss ich das Halteverbot beantragen?

Damit zu Ihrem Umzug alles klappt, sollten Sie das Halteverbot 2-3 Wochen vorher beantragen. Der zuständige Sachbearbeiter wird Ihnen dann alle weiteren Schritte erklären. Wo Sie die notwendigen Schilder bekommen und wann Sie diese vor Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufstellen müssen. 

Wo beantrage ich ein Halteverbot?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Im Einzelfall wird der Landkreis hinzugezogen.

Für welche Straßenseite gilt das Halteverbot!

Meistens gilt das Halteverbot nur für eine Seite. Wenn Sie jedoch in einer engen Gasse wohnen, empfiehlt es sich, ein Halteverbot für beide Straßenseiten zu beantragen. 

Muss ich eine Parkplatzsperrung für meinen Umzug beantragen?

Eine Parkplatzabsperrung ist notwendig, wenn das Be- und Entladen eines Umzugstransportes nicht störungsfrei im Straßenverkehr vorgenommen werden kann. Das ist der Fall, wenn der Umzugstransport in einem Bereich stattfinden wird, in dem

  • ein Halte- oder Parkverbot gilt,
  • das Parken (z. B. auf Parkplätzen - auch Seitenstreifen, auf Bewohnerparken, in einer Kurzparkzone) erlaubt ist
  • sich eine Fußgängerzone befindet
  • der Gehweg ganz oder teilweise z. B. durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.

Entrümpelung

Muss ich mehr für meinen Umzug bezahlen, wenn kein Aufzug vorhanden ist?

Ja, ab dem 3. Stock berechnen wir einen Aufpreis von 50 Euro. 

Führen Sie auch Umzüge aus dem / in den 6. Stock ohne Aufzug durch?

Ja. Für solche Art von Umzügen berechnen wir einen Aufpreis von 10 % pro Etage. 

Welche Gegenstände können bei einer Entrümpelung / Wohnungsauflösung noch angerechnet werden?

Zu den Gegenständen, deren Wert angerechnet werden kann, gehören überwiegend Kühlschränke, Geschirrspüler, Elektrogeräte und Antiksachen, vorausgesetzt sie sind gut erhalten. 

Führen Sie Umzüge auch am Wochenende durch?

Wir arbeiten an allen Werktagen der Woche, auch samstags. 

Wie viele Wochen vor meinem geplanten Umzugstermin muss ich Sie kontaktieren, damit alles termingerecht durchgeführt werden kann?

Sie sollten uns mindestens 2-4 Wochen vor Ihrem geplanten Umzugstermin kontaktieren, damit alles termingerecht durchgeführt werden kann. 

Können Sie auch kurzfristig eine Entrümpelung übernehmen?

Ja, nach Auftragsbestätigung können wir innerhalb von 24-48 Stunden die Entrümpelung durchführen. 

Umzug- und Entrümpelungen in ganz Berlin

Berlin ist ein bedeutender Wirtschaftsraum mit rund 18.000 größeren und kleineren Unternehmen und Niederlassungen. Mit dem regen Geschäftsleben sind auch zahlreiche Neueröffnungen, Auflösungen, Umzüge, Insolvenzen und Verkäufe von Firmen verbunden. Daraus ergeben sich vielfältige Geschäftsmöglichkeiten für Umzugshelfer und Firmenauflöser wie unsere Entrümpelungsfirma Schoepke. Wir bieten unsere Dienste für Betriebe in allen 12 Berliner Stadtbezirken an.

Was möchten Sie noch zum 
Thema Umzug undEntrümpelungen wissen?

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